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Handwerkerrechnungen – Einkommenssteuererklärung
Seit 1. Januar 2009 können Sie jährlich bis zu 6.000,-- Euro Brutto-Handwerkslohnleistungen für Modernisierung, Renovierung und Erhaltung im privaten Haushalt in Ihrer Einkommenssteuererklärung in Anrechnung bringen. D. h. 20 % von diesen 6.000,-- Euro = 1.200,-- Euro pro Jahr und Haushalt (§ 35a Abs. 3 EStG) können als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden.
Reichen Sie einfach im Rahmen ...
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