Handwerkerrechnungen – Einkommenssteuererklärung

Seit 1. Januar 2009 können Sie jährlich bis zu 6.000,-- Euro Brutto-Handwerkslohnleistungen für Modernisierung, Renovierung und Erhaltung im privaten Haushalt in Ihrer Einkommenssteuererklärung in Anrechnung bringen. D. h. 20 % von diesen 6.000,-- Euro = 1.200,-- Euro pro Jahr und Haushalt (§ 35a Abs. 3 EStG) können als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden. Reichen Sie einfach im Ra...
weiterlesen