Seit 1. Januar 2009 können Sie jährlich bis zu 6.000,– Euro Brutto-Handwerkslohnleistungen für Modernisierung, Renovierung und Erhaltung im privaten Haushalt in Ihrer Einkommenssteuererklärung in Anrechnung bringen. D. h. 20 % von diesen 6.000,– Euro = 1.200,– Euro pro Jahr und Haushalt (§ 35a Abs. 3 EStG) können als Bonus von der Steuerschuld abgezogen werden.

Reichen Sie einfach im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist maßgeblich für die Steuererstattung, die mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet wird.
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Material).

Dies sind zum Beispiel:

  • Reparatur oder Austausch von Türen und Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche